Wahlrechtsreform: GERECHT ODER GESCHICKT GETRICKST
Die Ampel-Wahlrechtsreform zielte laut deren Befürwortern offenbar darauf ab, den übergroßen Bundestag wieder auf Normalgröße zurechtzustutzen.
Soweit, so gut.
Erstaunlicherweise trifft es die ehemaligen Ampel-Protagonisten Rot-Grün-Gelb dabei praktisch nicht oder kaum, während deren Hauptgegner Schwarz & Blau dagegen ziemlich heftig betroffen sind. Also, Zufälle gibt’s – man mag es kaum glauben …
Haben sie das in weiser Voraussicht beschlossen, ahnend, wie es um sie bei kommenden Bundestagswahlen bestellt sein wird?
So richtig das Ziel auch sein mag, den Bundestag wieder auf die Soll-Stärke zu bringen – ein erfolgreicher Direktkandidat muss dennoch zum Zuge kommen.
Meister müssen aufsteigen!!!
Wieder einmal ein schönes Beispiel für: Gut gemeint ist noch lange nicht gut gemacht.
Im vorliegenden Fall sollte das gut gemeint allerdings zumindest in Frage gestellt werden! Diese Reform hat mehr als ein „Geschmäckle“ …
Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/plus255436854/Bundestagswahl-2025-Direktmandat-gewonnen-trotzdem-nicht-im-Bundestag-diese-Wahlkreise-koennten-betroffen-sein.html